Allgemeines
a) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen der CAMINHAUS GmbH und dem Käufer/der Käuferin abgeschlossenen Vertrag.
b) Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und erlangen erst dadurch Gültigkeit. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
1) Angebot/Annahme
a) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die CAMINHAUS GmbH diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
b) An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die CAMINHAUS GmbH 30 Kalender- tage gebunden.
c) Der Besteller ist an sein Vertragsangebot 3 Wochen gebunden. Lehnt die CAMINHAUS GmbH die Vertragsannahme nicht binnen einer Frist von 3 Wochen nach Auftragseingang schriftlich ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2) Preise / Zahlungsbedingungen
a) Die Preise beinhalten die jeweils gültige Umsatzsteuer.
b) Die Preise für Montage und Zusatzarbeiten decken den üblichen Arbeitsumfang ab. Aufwendungen für zusätzliche, vom Verkäufer nicht zu vertretende Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
c) Bei Vorlage von Grundrissen (Bauplänen), die die CAMINHAUS GmbH vom Käufer erhält, wird deren Richtigkeit ohne Prüfung angenommen, sofern deren Unrichtigkeit für die CAMINHAUS GmbH nicht offensichtlich war.
Sollte sich bei der Montage herausstellen, dass die vorgelegten Pläne nicht richtig waren, gehen die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers, sofern nicht wiederum deren Unrichtigkeit für die CAMINHAUS GmbH offensichtlich war.
d) Der Kaufpreis ist zu 1/3 nach Auftragseingang zu zahlen, der Rest bei Fertigstellung bzw. bei Auslieferung. Das mit der Fertigstellung bzw. Auslieferung betraute Personal ist zum Inkasso berechtigt.
e) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
f) Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist die CAMINHAUS GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die CAMINHAUS GmbH bleibt vorbehalten. Wird eine Mahnung fällig, wird als Ersatz für den damit verbunden Aufwand eine Mahngebühr von 10 EURO/Mahnung geschuldet.
3) Lieferung/Höhere Gewalt
a) Bei vereinbarten Lieferterminen handelt es sich um „ca.-Termine“, die sich auf den Anlieferungstermin beziehen.
b) Überschreitet die CAMINHAUS GmbH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist oder gerät aus anderen Gründen in Verzug, hat der Käufer das Recht, mittels eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist zu setzen, verbunden mit dem Hinweis, dass er nach Fristablauf vom Vertrag zurücktritt. Die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist beträgt bei Sonderanfertigungen 6 Wochen.
c) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle gut zugänglich ist und ein Aufbau ohne Behinderung und Kosten möglich ist.
d) Behördliche Genehmigungen sind vom Käufer auf seine Kosten zu beschaffen und der CAMINHAUS GmbH unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
e) Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausführung von genehmigungspflichtigen Arbeiten nur nach vorheriger Erteilung einer Baugenehmigung gestattet ist und dass er deshalb auf das etwaige Nichtvorliegen der behördlichen Genehmigung hinzuweisen hat.
Der Stellplatz für den Kamin muss in der fertigen Fußbodenhöhe vorbereitet sein. Bei AnlieferunglMontage muss eine weisungsberechtigte Person für den Aufbau und nach Fertigstellung für die Abnahme zugegen sein.
g) Kommt es auf Wunsch des Käufers zu einer Teillieferung, hat der Käufer die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
h) Sollte kein freier Zugang zur Verwendungsstelle bestehen (wegen Baustelle, Stufen o.ä.), wird die Lieferung zu einer ungehindert zugänglichen Stelle (Garage, Eingang, Flur o.ä.) oder falls dieses auch nicht möglich ist, bis zur Bordsteinkante vereinbart.
i) Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Betriebsstillegung und sonstige unvorhersehbare Fälle entbinden die CAMINHAUS GmbH von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Schadenersatz zustehen. Der Käufer hat in den Fällen des nicht nur vorübergehenden Lieferungshindernisses nach angemessener Fristsetzung das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
4) Annahmeverzug
a) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die CAMINHAUS GmbH berechtigt,
die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern und darf sich dabei einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettowarenwertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch iHv 20 EURO/Monat berechnet.
Die CAMINHAUS GmbH ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
b) Tritt die CAMINHAUS GmbH infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück,
ist sie bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadenersatz iHv 25 % des berechneten Nettowarenwertes zu fordern. Der Nachweis, dass kein oder nur ein erheblich geringerer Schaden eingetreten ist, bleibt dem Käufer, der Nachweis eines höheren Schadens der CAMINHAUS GmbH vorbehalten.
5) Gewährleistung/Haftung
a) Offensichtliche Mängel sind der CAMINHAUS GmbH unverzüglich nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Bei Glasschäden werden Mängelrügen nur dann anerkannt, wenn diese bei Anlieferung dem Transportpersonal/Handwerker/Monteur mitgeteilt und schriftlich festgehalten werden. Erfolgt die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, gilt die Lieferung als Vertragserfüllung.
b) Soweit ein von der CAMINHAUS GmbH zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist die Verkäuferin – unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die CAMINHAUS GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der CAMINHAUS GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
c) Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nach- besserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die CAMINHAUS GmbH hat allerdings das Recht, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne gewichtige Nachteile für den Käufer ist.
d) Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
e) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der CAMINHAUS GmbH auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche (wegen des Mangels) kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
f) Die CAMINHAUS GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungsanleitungen und unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte entstanden sind.
g) Die CAMINHAUS GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Handmuster und Abschläge von Platten o.ä. niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Materials in sich vereinigen können. Sie gelten daher als Durchschnittsprobe.
h) Die CAMINHAUS GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle andere Einflüsse, die aus einem falschen Schornsteinquerschnitt, ungünstigen Abzugsverhältnissen, Fallwinden oder daraus entstehen, dass behördliche Bestimmungen außerhalb ihrer Leistungen nicht eingehalten werden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der CAMINHAUS GmbH ein Verstoß gegen die ihr obliegenden nebenvertraglichen Hinweis-und Beratungspflichten anzulasten ist.
i) Bei Kachelöfen können bezüglich Kacheln Farbunterschiede in der Glasur auftreten. Auch sind durch den Brennvorgang geringfügige Maßabweichungen der einzelnen Kacheln und somit auch der Fugen unumgänglich. Haarrisse, leichte Wolken und Glasurwülste sind Merkmale von Ofenkacheln und somit in der Regel kein Grund zur Beanstandung oder Wertminderung.
6) Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der CAMINHAUS GmbH aus jedem Rechtsgeschäft gegen den Käufer im Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich die CAMINHAUS GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht verfügen, sofern sie nicht mit der Bestimmung geliefert wurde, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiterveräußert werden zu dürfen.
b) Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware, ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum der CAMINHAUS GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu informieren. Die durch die Intervention der CAMINHAUS GmbH entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
c) Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Die CAMINHAUS GmbH ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
7) Datenschutz
Die CAMINHAUS GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten werden abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten – nur mit Zustimmung des Käufers an Dritte weitergegeben.
8) Erfüllungsort / Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Verkäuferin.
b) Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Hauptgeschäftssitz der CAMINHAUS GmbH, 21244 Buchholz , ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Schlussbestimmungen
a) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Sollte eine oder mehrere der vorangestellten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt.
Beratung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich:
04181-234627 oder info@caminhaus.de
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